Erweitern Sie die Fachkenntnisse und Fachkompetenzen Ihrer Beschäftigten
Zum 1. Januar 2019 ist das Qualifizierungschancengesetz als Teil der „Qualifizierungsoffensive“ der Bundesregierung Deutschland in Kraft getreten. Mit diesem Gesetzt möchte die Bundesregierung gezielt die Fort- und Weiterbildung von bereits Beschäftigten stärken, um sie – unabhängig von ihrer Qualifikation, ihrem Lebensalter und Ihrer Unternehmensgröße der Größe des sie beschäftigenden Unternehmens – „fit“ für die neuen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu machen.
Ein grundlegendes Ziel des Qualifizierungschancengesetzes ist die finanzielle Entlastung der Arbeitgeber. Deshalb werden sowohl die Kosten der Weiterbildung als auch die Lohnkosten während der Weiterbildungsphase durch Zuschüsse der Bundesagentur bzw. Jobcenter bestimmten Fällen bis zu 100 Prozent gefördert.
Im Fokus stehen Erweiterungsqualifizierungen: Diese sind vor allem zukunftsorientiert darauf ausgerichtet, Arbeitnehmern, Arbeitnehmerinnen und Diversen ihren aktuellen Arbeitsplatz vor dem Hintergrund des (digitalen) Strukturwandels langfristig zu sichern oder sich innerhalb eines Unternehmens weiterzuentwickeln. Ein Baustein im Gesetz sieht das Recht auf Weiterbildungsberatung vor.
Für wen gilt die Weiterbildungsförderung?
- Generell für aktuell Beschäftigte – unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße
- Für Beschäftigte, die innerhalb des Unternehmens umsteigen oder sich weiterentwickeln möchten
- Für Beschäftigte, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind
- Für Menschen in Engpassberufen, in denen Fachkräftemangel besteht
Wie sieht die Förderung konkret aus?
Welche konkreten Fördermöglichkeiten für die Weiterbildung bestimmter Mitarbeiter bestehen, können Unternehmen mit ihrem Arbeitgeber-Service im Detail erörtern. Generell gelten folgende Vorgaben, damit berufsbegleitende Weiterbildungen prinzipiell gefördert werden können:
- Übernahme der Weiterbildungskosten: zwischen 15 % und 100 % je nach Betriebsgröße und Alter des Mitarbeiters
- Ältere oder schwerbehinderte Menschen: Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt bis zu 100 %
- Berufsabschlussbezogene Weiterbildungen: Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt bis zu 100 %
- Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung: zwischen 25 % und 75 % je nach Betriebsgröße